{mosgoogle left}Innerhalb des neuen Gebietsumgriffs „Hauptbahnhof” dürfen Bewohnerinnen und Bewohner mit Parkausweis im bewirtschafteten Zeitraum zwischen werktags 9 und 23 Uhr auf öffentlichen Kurzzeitparkplätzen zeitlich unbegrenzt und ohne Lösen eines Parkscheins dauerparken.
Ausgenommen von dieser Regelung sind neben sämtlichen Haltverbotszonen alle Stellplätze in der Arnulfstraße sowie im Bereich des Bahnhofplatzes, die wegen ihrer Nähe zum eigentlich Hauptbahnhof ausschließlich schnellen Erledigungen vorbehalten bleiben (maximale Parkdauer eine Stunde).
Besucherinnen und Besucher können gegen Entrichtung einer Parkgebühr bis jeweils 18 Uhr ebenfalls weiterhin alle Straßenrandstellplätze zum Kurzzeitparken in Anspruch nehmen (maximale Parkdauer zwei Stunden), danach entfällt unter Beibehaltung der Gebührenpflicht die Parkzeitbeschränkung.
Die Bewohnerinnen und Bewohner mit Hauptwohnsitz innerhalb des Hauptbahnhofgebietes können ab sofort formlos mit einem einfachen rief für jährlich 30 Euro ihren Parkausweis bei der Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, Hauptabteilung III – Verkehrsüberwachung, 80466 München beantragen.
Dem Antrag ist eine Kopie des Kfz-Scheins beizulegen. Die Antragstellung kann jedoch auch mittels Telefax unter 089.23 33 97 37 erfolgen.
Zudem bietet das Kreisverwaltungsreferat unter dem Link „Parken” ein Antragsformular.
Das KVR bittet die Bewohnerinnen und Bewohner dringend darum, ihre Parkausweise frühzeitig zu beantragen. So kann unnötiger Stress und Ärger vermieden und die Parkausweise rechtzeitig zugestellt werden.
Ebenfalls im Internet sind weitere Informationen, wie zum Beispiel detaillierte Übersichtskarten, zu finden.
Weitere Infos und Details unter www.strassenverkehr-muenchen.de
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