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Überarbeitung der „Richtlinien für die touristische Beschilderung“ erschienen

Wie der Deutsche Tourismusverband e.V. mitteilt, wird die Suche nach Sehenswürdigkeiten, Welterbestätten und Freizeitparks in Deutschlands Tourismusregionen jetzt leichter: So veröffentlichte nach vierjähriger Arbeit die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) nun die ab sofort geltenden, neuen „Richtlinien für die touristische Beschilderung“ (RtB) (Ausgabe 2008). Der Deutsche Tourismusverband e.V. (DTV) vertrat bei der Überarbeitung der geltenden Regelungen maßgeblich die Interessen der Tourismusbranche.

„Die neuen Richtlinien ermöglichen endlich eine verstärkte touristische Hinweisbeschilderung, die gleichzeitig der Verkehrssicherheit Rechnung trägt“, sagte DTV-Präsident Reinhard Meyer. „Dank der Soll-Bestimmungen in einigen Fällen können örtliche Umstände flexibler berücksichtigt und den zuständigen Behörden wird ein größerer Ermessensspielraum eingeräumt.“

2004 erteilte das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) den Auftrag, die Richtlinien für touristische Hinweise an Straßen (RtH 88/03) zu überarbeiten. Dafür berief die bei der BAST angesiedelte FGSV einen Arbeitskreis mit Vertretern auserwählter Länderministerien für Wirtschaft und Verkehr, Landesämtern und Straßenverkehrsbehörden, des ADAC sowie des DTV. Ziel war es, die Hinweise auf touristische Sehenswürdigkeiten im Rahmen einer einheitlichen wegweisenden und verkehrssicheren Beschilderung zu verbessern.

Richtlinien für die touristische Beschilderung

Die neue RtB bedeutet eine komplette Überarbeitung der bisher geltenden Regeln. Sie bildet die Grundlage einer einheitlichen Beschilderung an Straßen für touristisch bedeutsame Ziele sowie an touristischen Routen. Hierdurch wird es künftig leichter, touristische Ziele zu finden. Denn erstmals ist eine bundesweit einheitliche Folgewegweisung auf Bundesstraßen ab der Autobahnabfahrt bis hin zur touristischen Sehenswürdigkeit möglich.

Die touristische Beschilderung ist mit den entsprechenden Zeichen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert. Dabei ist ihr die Farbe „braun“ ausschließlich vorbehalten. Die Beschilderung richtet sich insbesondere an den touristischen Kfz-Verkehr auf öffentlichen Straßen. Radverkehr und Fußgänger sind ausgenommen. Ebenso dienen die Hinweisschilder nicht der Wegweisung zu Beherbergungs- und Gaststättenbetrieben.

Die nun veröffentlichte RtB enthält wesentliche Neuerungen: Ab sofort können die bisher gebräuchlichen braunen touristischen Hinweisschilder in die wegweisende gelbe Beschilderung an Straßen außerhalb der Autobahn integriert werden. Zudem entfällt die Entfernungsgrenze von früher zehn Kilometern für das Aufstellen von touristischen Unterrichtungstafeln an Autobahnen. Ausgeschilderte Sehenswürdigkeiten müssen ebenso nicht länger von der Autobahn aus sichtbar sein, sondern dürfen bis zu zehn Kilometer Luftlinie entfernt liegen. In Ausnahmefällen kann auch auf Ziele mit herausragender touristischer Bedeutung in einer größeren Entfernung hingewiesen werden.

{mosgoogle left} Weiterhin ermöglicht eine Soll-Vorschrift, dass in begründeten Fällen auch mehr als zwei Unterrichtungstafeln zwischen zwei Autobahnknotenpunkten aufgestellt werden dürfen. Des Weiteren definieren die neuen Richtlinien erstmals touristische Sehenswürdigkeiten als Orte „von allgemeinem touristischen Interesse und erheblichem touristischen Verkehr“. Darunter fallen unter anderem Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler, UNESCO-Welterbestätten, Naturdenkmäler, Gärten, Erholungs- und Freizeitgebiete einschließlich Freizeit- und Wildparks.

Anträge für touristische Beschilderungen sind an die zuständigen Straßenverkehrsbehörden zu richten. Diese beteiligen dann fachkundige Stellen wie Landestourismusverbände beim Anordnungsverfahren und erlassen die verkehrsrechtliche Anordnung zur Aufstellung der touristischen Hinweisschilder. Die Kosten für Erstellung, Beschaffung, Aufstellung, Unterhaltung und ggf. Demontage und Reparatur der Schilder trägt der Antragsteller.

Die „Richtlinien für die touristische Beschilderung“ können ab sofort beim FGSV Verlag unter www.fgsv-verlag.de gegen eine Schutzgebühr von 25,20 Euro bezogen werden.

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