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Stammzellforschung durch neue Stichtagsregelung weiter möglich

Der Bundestag hat eine Novellierung des Stammzellgesetzes von 2002 nun beschlossen, denn die Stammzellforschung ist für die Behandlung bisher unheilbarer Krankheiten wie der Altersdemenz wohl weiter erforderlich.

Nach der bisherigen Gesetzeslage können nur embryonalen Stammzellen eingesetzt werden, die vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Damit ist die Forschung nur eingeschränkt möglich. Deshalb stimmte der Bundestag jetzt einer Verschiebung des Stichtages auf den 1. Mai 2007 zu.

Die Bundesforschungsministerin Annette SchavanSchavan machte deutlich, dass es um embryonale Stammzelllinien aus solchen Embryonen geht, denen die Voraussetzung zum Leben bereits genommen ist. Sie betonte: "Wissenschaftler in Deutschland haben ebenso ethische Überzeugungen wie wir. Sie stehen in Deutschland mit ihrer Arbeit auf dem Wertefundament, das sich auch in unserer Verfassung findet. Sie sind keine bloßen Interessenvertreter."
 
Abwägung von Lebensschutz und Forschungsfreiheit

Der Bundestag ist, so das Presseamt der Bundesregierung, mit seiner Entscheidung einer schwierigen Güterabwägung zwischen dem Schutz des menschlichen Lebens und den Chancen auf Heilung durch Forschung gerecht geworden. Denn zum einen ist auch zukünftig Forschung an embryonalen Stammzellen in Deutschland möglich. Gleichzeitig wird jedoch verhindert, dass durch die Arbeit deutscher Forscher veranlasst wird, dass neue Embryonen im Ausland zerstört werden.
 
Außerdem wird der Geltungsbereich der im Stammzellgesetz vorgesehenen Strafbestimmungen auf das Inland begrenzt. Das bedeutet auch mehr Rechtssicherheit für  deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die an ausländischen Forschungsprojekten mit embryonalen Stammzellen beteiligt sind.
 
Reprogrammierung adulter Stammzellen
 
{mosgoogle left}Ziel der Forschungsförderung der Bundesregierung ist es, künftig mit Stammzellen zu arbeiten, die nicht aus embryonalen Quellen stammen. Neueste Forschungen haben gezeigt, dass sich bei erwachsenen Menschen gewonnene - so genannte adulte - Zellen so "umprogrammieren" lassen, dass sie die Möglichkeiten embryonaler Zellen erhalten. Wir stehen aber erst am Anfang dieser neuen Entwicklung.
 
Damit die embryonale Stammzellenforschung überflüssig wird, unterstützt die Bundesregierung mit der Initiative "Förderung von Forschungsprojekten zur Gewinnung pluri- beziehungsweise multipotenter Stammzellen" die Reprogrammierung adulter Stammzellen. Sie stellt dafür in den nächsten drei Jahren fünf Millionen Euro zur Verfügung.
 
Die Stärken der Stammzellforschung in Deutschland liegen sowohl in der angewandten Forschung als auch in der Grundlagenforschung an adulten Stammzellen. International nimmt Deutschland hier eine Spitzenstellung ein.
 
Embryonenschutz in Deutschland auch weiterhin gültig

Seit 1990 gilt das auch durch die neue Regelung nicht in Frage gestellte Embryonenschutzgesetz. Es verbietet die Schaffung genetisch identischer Menschen, also das Klonen. Auch das therapeutische Klonen ist weiter verboten. Die grundgesetzlich verankerte Menschenwürde und das Recht auf Leben gebieten den Schutz ungeborenen menschlichen Lebens auch im frühen embryonalen Stadium.

Nach dem Stammzellgesetz vom 1. Juli 2002, dessen Stichtag jetzt verschoben wurde, dürfen embryonale Stammzellen also weiterhin nicht hergestellt oder verwendet werden. Das Gesetz erlaubt aber jetzzt zu Forschungszwecken und unter sehr eingeschränkten Bedingungen den Import embryonaler Stammzellen. Die ethische Vertretbarkeit wird durch eine interdisziplinär besetzte Zentrale Ethikkommission geprüft.

Quelle: Presseamt der Bundesregierung 

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