Stammzellforschung durch neue Stichtagsregelung weiter möglich
Der Bundestag hat eine Novellierung des Stammzellgesetzes von 2002 nun beschlossen, denn die Stammzellforschung ist für die Behandlung bisher unheilbarer Krankheiten wie der Altersdemenz wohl weiter erforderlich.
Nach der bisherigen Gesetzeslage können nur embryonalen Stammzellen eingesetzt werden, die vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Damit ist die Forschung nur eingeschränkt möglich. Deshalb stimmte der Bundestag jetzt einer
Verschiebung des Stichtages auf den 1. Mai 2007 zu.
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