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Erstmals Schulbedarfspaket in Deutschland

Auf der Grundlage des Familienleistungsgesetzes wurde zum 1. August 2009 erstmalig eine zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von 100 Euro für Kinder und Jugendliche aus Familien gewährt, die auf Arbeitslosengeld II und Sozialgeld angewiesen sind oder die für ihre Kinder den Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten.

Die einmal jährlich zum Schuljahresbeginn ausbezahlte pauschale Leistung dient vorrangig dem Erwerb von Gegenständen zur persönlichen Ausstattung für die Schule (zum Beispiel Schulmaterialien oder Sportbekleidung). Ein gesonderter Antrag muss für diese Leistung in der Regel nicht gestellt werden. Der Betrag wird auch nicht auf das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld angerechnet.

Darüber hinaus erhalten Eltern mit Kindern weitere Leistungszahlungen und Entlastungen.

Im Einzelnen:

- Alle Kindergeldberechtigten erhalten für 2009 im April eine Einmalzahlung von 100 Euro je Kind.

- Das Kindergeld wird um zehn, ab dem dritten Kind um sechzehn Euro, erhöht.

- Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag erhalten seit Juli 2009 für ihre sechs- bis dreizehn-jährigen Kinder monatlich 40 Euro mehr – statt 211 dann 251 Euro.

- Für Schulkinder erhalten die Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag ab dem Schuljahr 2009/2010 das "Schulbedarfspaket" in Höhe von 100 Euro pro Schuljahr. Die Zahlung erfolgt jeweils zum Schuljahresbeginn. Auch Abiturienten und Berufsschüler können diese zusätzliche Leistung beziehen.

- Der Kinderzuschlag wird erhöht, um Eltern mit geringem Einkommen und ihre Kinder aus dem Arbeitslosengeld II herauszuhalten.

- Das Wohngeld ist deutlich gestiegen.

- Haushaltsnahe Dienstleistungen und Kinderbetreuung mindern die Steuerschuld: um 20 Prozent von bis zu 20.000, also 4.000 Euro, die voll und ganz von der Steuerschuld abgezogen werden. Das gilt für Haushaltshilfen, aber auch für Hilfsleistungen beim Gärtnern, Reparieren und dergleichen. Das gilt auch für alle, die einem Minijobber Arbeit geben und ihn oder sie unkompliziert anmelden.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

 

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