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Electronic System for Travel Authorization (ESTA)

Ab 12. Januar 2009 ist die Einreise in die USA nur noch mit vorhergehender elektronischer Reisegenehmigung möglich.

Zur Beantragung einer Genehmigung zur Einreise in die Vereinigten Staaten im Rahmen des VWP (Visa-Waiver-Programm) müssen sich Reisende in das webbasierte ESTA-System einloggen und online einen Antrag mit ihren persönlichen und anderen Daten ausfüllen, anhand derer ihre Teilnahmeberechtigung am Programm für visumfreies Reisen geprüft wird. Es handelt sich um dieselben Informationen, die im Formular I-94W verlangt werden.

Wer ist berechtigt, das Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program) in Anspruch zu nehmen?

Das Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program) erlaubt ausländischen Staatsangehörigen aus Deutschland, Österreich, Schweiz und anderen bestimmten Ländern, zu geschäftlichen oder touristischen Zwecken für eine Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen ohne Visum in die Vereinigten Staaten zu reisen. Gemäß dem Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program) einreiseberechtigte Reisende müssen sich einverstanden erklären, von ihrem Recht auf Revision oder Einspruch zurückzutreten, wie im Abschnitt „Rechtsverzicht“ in der Antragsmaske erläutert wird.

Wer benötigt eine Reisegenehmigung?

Alle Reisenden, die im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program) reisen, müssen bereits vor Antritt ihrer Reise in die Vereinigten Staaten über den Luft- oder Seeweg im Besitz einer bewilligten Reisegenehmigung sein. Auch Kinder, die für die Reise noch kein eigenes Ticket benötigen, müssen über eine bewilligte Reisegenehmigung verfügen, sofern ihnen kein Visum für die Einreise in die Vereinigten Staaten erteilt wurde. Ein Antrag kann auch im Namen eines Reisenden, der zur Einreise im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program) berechtigt ist, von einer dritten Person eingereicht werden.

Das elektronische Reisegenehmigungssystem nimmt einen Abgleich der Daten mit den relevanten Datenbanken der Strafverfolgungsbehörden vor. Alle Reisenden, die im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program) in die Vereinigten Staaten einzureisen beabsichtigen, müssen über dieses System eine elektronische Reisegenehmigung beantragen, bevor sie zum Boarding zugelassen werden.

Wenn Ihnen eine elektronische Reisegenehmigung erteilt wird, gilt dies als Nachweis, dass Sie im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program) zur Reise in die Vereinigten Staaten berechtigt sind, es lässt sich daraus aber nicht automatisch ableiten, dass Ihnen die Einreise in die Vereinigten Staaten bewilligt wird. Bei Ankunft in den Vereinigten Staaten werden Sie an einer Einreisestelle von einem Beamten der Zoll- und Grenzschutzbehörde (Customs and Border Protection) weiterhin überprüft, der Sie gemäß dem Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program) oder aus jedem anderen Grund nach geltendem U.S.-Recht für nicht einreiseberechtigt befinden kann.

Wenn Ihnen eine elektronische Reisegenehmigung verweigert wurde, müssen Sie für die Reise in die Vereinigten Staaten ein Visum beantragen.

Um im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program) in die Vereinigten Staaten einzureisen, müssen Sie jede der folgenden Bedingungen erfüllen. Sollten Sie eine der folgenden Bedingungen nicht erfüllen, müssen Sie zur Einreise in die Vereinigten Staaten ein Visum beantragen:

* Sie beabsichtigen, für einen Zeitraum von maximal 90 Tagen zu geschäftlichen oder touristischen Zwecken als Tourist mit Nichteinwanderer-Status in die Vereinigten Staaten einzureisen.
* Sie müssen im Besitz eines Reisepasses sein, der Ihnen rechtmäßig von einem am Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program) teilnehmenden Land ausgestellt wurde.
* Sie sind ein Staatsbürger oder ein teilnahmeberechtigter Staatsangehöriger eines am Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program) teilnehmenden Landes, in dem Ihr Reisepass ausgestellt wurde.
* Sie müssen einen maschinenlesbaren Reisepass vorlegen. Ein maschinenlesbarer Reisepass enthält zwei Textzeilen mit Nummern und Guillemets (<<<) am unteren Ende der Seite mit den persönlichen Daten und dem Bild des Passinhabers. Die Dokumentanforderungen variieren wie folgt entsprechend dem Datum, an dem der Reisepass ausgestellt oder erneuert wurde:
- Für maschinenlesbare Reisepässe, die vor dem 26.10.2005 ausgestellt oder erneuert/verlängert wurden, gelten keine zusätzlichen Anforderungen.
- Falls ein Reisepass am 26.10.2005 oder danach ausgestellt oder erneuert/verlängert wurde und nicht den folgenden Anforderungen entspricht, muss der Reisende ein Visum beantragen:

1. Maschinenlesbare Reisepässe, die am 26.10.2005 oder danach und bis zum 25.10.2006 ausgestellt oder erneuert/verlängert wurden, müssen den folgenden Anforderungen entsprechen. Es ist ein Digitalfoto erforderlich, das auf der Datenseite des Reisepasses aufgedruckt ist, ODER ein integrierter Chip, der Informationen der Datenseite enthält (ePass). Bei einem Digitalfoto handelt es sich um ein Foto, das auf das Blatt aufgedruckt und nicht in den Reisepass eingeklebt oder einlaminiert ist.

2. Bei maschinenlesbaren Reisepässen, die am 26.10.2006 oder danach ausgestellt oder erneuert/verlängert wurden, muss es sich um ePässe handeln.
3. Vorläufige Reisepässe, Notreisepässe und Diplomatenpässe sind von den Anforderungen in Bezug auf das Digitalfoto und den elektronischen Chip ausgenommen, müssen aber maschinenlesbar sein. Diese Vorschrift gilt für alle am Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program) teilnehmenden Länder, mit Ausnahme von Deutschland. Vorläufige deutsche Reisepässe oder deutsche Notpässe besitzen keine Gültigkeit für Reisen im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program) und müssen ein Visum zur Einreise in die Vereinigten Staaten enthalten.

* Sie machen einem Beamten der Zoll- und Grenzschutzbehörde der Vereinigten Staaten (United States Customs and Border Protection) gegenüber glaubhaft, dass Sie im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program) zur Einreise berechtigt sind und diese Ihnen nicht gemäß Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (Immigration and Nationality Act) zu verweigern ist.

* Sie treten von sämtlichen Rechten auf Revision oder Einspruch gegen die Entscheidung hinsichtlich Ihrer Einreiseberechtigung durch den Beamten der Zoll- und Grenzschutzbehörde der Vereinigten Staaten (United States Customs and Border Protection) und, außer im Rahmen eines Antrags auf Asyl, auf die Anfechtung jeder Abschiebeaktion, die aus einem Antrag auf Einreise im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program) resultiert, zurück.

* Sie bestätigen während der Zoll- und Grenzabwicklung bei Ankunft in den Vereinigten Staaten erneut durch die Vorlage von biometrischen Identifikatoren (wie Fingerabdrücken und Fotografien) Ihren Verzicht auf alle Rechte auf Revision oder Einspruch gegen die durch den Beamten der Zoll- und Grenzschutzbehörde der Vereinigten Staaten (United States Customs and Border Protection) getroffenen Entscheidung hinsichtlich der Einreiseberechtigung und, außer im Rahmen eines Antrags auf Asyl, auf die Anfechtung jeder Abschiebeaktion, die aus einem Antrag auf Einreise im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program) resultiert.

* Zu Ihren Gunsten ist auf Ihren Antrag auf Reisegenehmigung hin die Entscheidung „Genehmigung erteilt“ ergangen.

* Sie sind im Besitz eines Rückreisetickets an jedes beliebige Ziel im Ausland, das nicht in einem an die Vereinigten Staaten angrenzenden Hoheitsgebiet oder auf einer benachbarten Insel liegt, auf der Sie nicht ansässig sind, von Ausnahmen abgesehen, die unter § 217(a)(8) des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (Immigration and Nationality Act), 8 U.S.C. § 1187(a)(8) aufgeführt werden.

* Sie stellen keine Gefahr für das Gemeinwohl, die Gesundheit, den Schutz oder die Sicherheit der Vereinigten Staaten dar.

* Sie haben bei jeder vorangegangenen Einreise im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program) sämtliche Auflagen erfüllt.

* Sofern Sie mit dem Flugzeug oder Schiff anreisen, reisen Sie mit einer vertraglich festgesetzten Transportgesellschaft, d.h. einer Transportgesellschaft, die einen Vertrag unterzeichnet hat, durch den garantiert wird, dass diese Ihren Rücktransport aus den Vereinigten Staaten übernimmt, falls Sie für nicht einreiseberechtigt oder für abschiebbar befunden werden.

Eine Gebühr für die Erteilung einer Reisegenehmigung wird derzeit nicht erhoben

Formblatt I-94

Personen, die mit dem VWP (Visa Waiver Program) in die USA einreisen, müssen ihre grünen I-94W Karten behalten, bis sie endgültig aus den USA ausreisen. Dies ist besonders wichtig, wenn sie planen nach ihrem Abstecher mit einem Flugzeug oder Boot in die USA wiedereinzureisen, das nicht vertraglich an das Programm zur Visumbefreiung angeschlossen ist. Sie werden also auch weiterhin das Formblatt (I-94 W) ausfüllen müssen, das Sie an Bord von Ihrer Flug- oder Schifffahrtsgesellschaft bekommen.

Was soll ich tun, falls mir keine Reisegenehmigung erteilt wird?

Wenn Sie auf Ihren Antrag auf eine Reisegenehmigung die Antwort „Anreise nicht genehmigt“ erhalten, aber Ihre Reisepläne dennoch nicht aufgeben möchten, dann besuchen Sie bitte die Website des Außenministeriums der Vereinigten Staaten (United States Department of State) unter www.travel.state.gov , um weiterführende Informationen zur Beantragung eines Visums zu erhalten. Die Verweigerung einer Reisegenehmigung verbietet Ihnen lediglich das Reisen im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program) und stellt keine endgültige Entscheidung darüber dar, ob Ihnen die Beantragung eines Visums für eine Reise in die Vereinigten Staaten grundsätzlich möglich ist.

Falls Ihnen keine Reisegenehmigung erteilt wurde, fällt es nicht in die Zuständigkeit eines Gerichts, die Entscheidung hinsichtlich der Einreiseberechtigung nach Maßgabe des elektronischen Reisegenehmigungssystems (Electronic System for Travel Authorization = ESTA) zu prüfen.

Informationen zum Ausfüllen des Onlineantrages

Visa-Informationsdienst
Weitere Informationen sind unter den folgenden Nummern erhältlich:
• Live Service: 0900 1-850055 (EUR 1.86/Min aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen möglich). 7-20 Uhr, Montag- Freitag.
• Neue Servicenummer für Antragsteller außerhalb Deutschlands und für Anrufer, die 0900 Nummern nicht erreichen können: ++49 (0)9131-772-2270. EUR 15 pro Anruf, Zahlung erfolgt per Kreditkarte, MasterCard und Visa werden akzeptiert. 7-20 Uhr, Montag-Freitag.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Zoll- und Grenzschutzbehörde (Customs and Border Protection), CBP.gov , unter Travel, For International Visitors, Visiting for Business or Pleasure, Visa Waiver Program.

Weitere Informationen zum ESTA-Programm erhalten Sie hier und unter www.travel.state.gov

Autor: Gerd Bruckner
Quellen: ESTA, Auswärtiges Amt

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