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KKH und Kassenärzte in Schleswig-Holstein schließen Impfvereinbarung

Als erste gesetzliche Krankenkasse hat die KKH im Mai 2007 mit einer vom Bundesversicherungsamt genehmigten Satzungsänderung den Weg dafür frei gemacht, Reiseimpfungen als Präventionsmaßnahme zu erstatten und so können Versicherte in in Schleswig-Holstein ab 1. Dezember 2007 Schutzimpfungen für den Auslandsurlaub und die Malariaprophylaxe direkt über die Versichertenkarte in Anspruch nehmen.

{mosgoogle left}Die KKH und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Schleswig-Holstein haben hierzu eine Vereinbarung geschlossen. Der Vertrag gilt für Impfungen gegen Typhus, Gelbfieber, Cholera, Hepatitis A und B, Tollwut, Meningokokken und Frühsommermeningoenzephalitis - FSME (Zecken-Hirnhautentzündung). Zusätzlich schließt die Vereinbarung der Kaufmännischen mit der KV auch die Malariaprophylaxe mit ein.

"Mit dem Vertrag ist es für unsere Versicherten jetzt noch einfacher, die notwendigen Schutzimpfungen vor einem Auslandsaufenthalt in Anspruch zu nehmen", so KKH-Vorstandsvorsitzender Ingo Kailuweit.

Weitere Infos unter www.kkh.de 

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