{mosgoogle left}Die KKH und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Schleswig-Holstein haben hierzu eine Vereinbarung geschlossen. Der Vertrag gilt für Impfungen gegen Typhus, Gelbfieber, Cholera, Hepatitis A und B, Tollwut, Meningokokken und Frühsommermeningoenzephalitis - FSME (Zecken-Hirnhautentzündung). Zusätzlich schließt die Vereinbarung der Kaufmännischen mit der KV auch die Malariaprophylaxe mit ein.
"Mit dem Vertrag ist es für unsere Versicherten jetzt noch einfacher, die notwendigen Schutzimpfungen vor einem Auslandsaufenthalt in Anspruch zu nehmen", so KKH-Vorstandsvorsitzender Ingo Kailuweit.
Weitere Infos unter www.kkh.de