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Das VISA WAIVER PROGRAM für Reisende in die USA

Alle Staatsangehörigen von VWP-Ländern (VISA WAIVER PROGRAM), die aus geschäftlichen oder privaten Gründen vorübergehend in die Vereinigten Staaten reisen, müssen vor Reiseantritt per Flugzeug oder Schiff in die Vereinigten Staaten eine ESTA-Genehmigung (Electronic System for Travel Authorization) beantragen. Dies betrifft nicht US-Staatsbürger oder Personen, die ein US-Visum haben. Personen, die keine ESTA-Genehmigung erhalten haben, müssen ein US-Visum beantragen.

Bereits seit 1986 ist es für Staatsangehörige bestimmter Länder möglich, ohne die vorherige Ausstellung eines Visums in die USA einzureisen. Sie können das sogenannte Visa Waiver Program (VWP) nutzen, welches die Einreise aus touristischen Gründen für bis zu maximal 90 Tage pro Einreise gestattet.

Seit dem 8. September 2010 wird eine Gebühr in Höhe von US$ 14 pro ESTA-Neuantrag erhoben (nicht für Aktualisierung der Reisedaten). Die Gebühr kann per Kreditkarte entrichtet werden. ESTA-Anträge können jederzeit vor Reiseantritt gestellt werden, spätestens aber 72 Stunden vorher. Eine ESTA-Einreisegenehmigung ist, sofern diese positiv war, bis zu maximal zwei Jahre oder bis zum Ablauf des aktuellen Reisepasses (je nachdem was früher eintritt) und für mehrere Einreisen gültig.

Damit Sie als Bürger der EU vor Überraschungen sicher sind und bei der Einreise in die USA nicht abgelehnt werden, sollten Sie sich im Vorfeld ihrer Reise online informieren und per ESTA (Electronic System for Travel Authorization) eine positive Einreisebenachrichtung anfordern. Gerade in Zeiten der Social-Networks (facebook, google+, linked, twitter etc.) tun Sie gut daran, sich mit ESTA zu beschäftigen. Es kann nämlich sein, dass eine oder mehrere Veröffentlichungen zu einem negativen Urteil führen und die Einreise verhindern.

Die diversen Abkommen zwischen der EU und den USA machen einen Datenabgleich einfach. Die Vorratsdatenspeicherung und die Prüfung ihrer Veröffentlichungen in Zeiten von BIG DATA können negative Auswirkungen haben.

Damit es zu keinen Problemen bei der Abgabe der Informationen zu ESTA kommt, bieten private Unternehmen ihre Dienste an, die u.a. auch dafür sorgen, dass bei einer Ablehnung die Gebühr erstattet wird. Das ESTA Formular wird zudem in der jeweiligen Landessprache angeboten und hilft dabei, das Formular korrekt auszufüllen.

Der erste Schritt wäre getan. Nach ihrer Landung müssen Sie allerdings auch weiterhin die US Customs and Boarder Protection (CBP) und die Einwanderungs- und Zollbehörde passieren. Hier werden Ihre Unterlagen überprüft. Außerdem wird ein Beamter mit ihnen den US-VISIT Prozess durchführen. Hierzu wird Ihr Fingerabdruck genommen und es wird ein Foto gemacht. Mit Hilfe dieser biometrischen Daten werden die Identität prüft. In diesem Zusammenhang wird geprüft, ob es sich bei ihnen um einen bekannten oder verdächtigen Terroristen, kriminellen oder illegalen Einwanderer handelt. Die US-Beamten sind berechtigt, Einzelheiten Ihres Reiseplans zu erfahren. Deshalb ist es ratsam eine Kopie des ESTA-Formulares mitzunehmen. Darüberhinaus müssen Sie genügend finanzielle Mittel für Ihre Reise (inklusive der Rückreise) vorweisen, um die USA überhaupt betreten zu dürfen. Nach diesem Prozedere müssen Sie noch den Zoll passieren.

Ein gültiger Reisepass ist, wie bei den meisten Reisen, Pflicht. Dieser muss mindestens die gesamte Reisedauer, inklusive dem Tag der Abreise, gültig sein. Auch wenn Sie die USA nur als Transitreisender, also nur mit einer Zwischenlandung, betreten ist ein ESTA-Antrag notwendig. Ebenso sollten Sie wissen, dass wer ab März 2011 in den Irak, Sudan, Iran oder nach Syrien eingereist ist oder sich dort aufgehalten hat, am ESTA-Verfahren nicht mehr teilnehmen kann und deshalb ein VISUM benötigt.

Die ESTA-Genehmigung kann in englischer Sprache hier oder in deutscher Sprache hier beantragt werden.

Im Netz gibt es unter https://www.visumusa.net/esta/ einen Berechtigungsprüfer, mit dem Antragsteller prüfen können, ob ihre ESTA-Bewerbung angenommen wird.

Die Genehmigung kann in englischer Sprache hier oder in deutscher Sprache hier beantragt werden.

 

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