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Neuer Beitragssatz ab 2009 zur gesetzlichen Krankenversicherung
Written by Redaktion
Donnerstag, 30 Oktober 2008
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Einheitlicher Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ab 2009
Der von Unternehmen und Beschäftigten gemeinsam finanzierte Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt von Januar an einheitlich 14,6 Prozent. Hinzu kommen 0,9 Prozent, den die Mitglieder allein tragen.
Das Bundeskabinett beschloss die Verordnung, die die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab dem 1. Januar 2009 festlegt. Zuvor hatte sich der Deutsche Bundestag damit befasst.
Damit steht fest: Der paritätisch finanzierte Beitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird ab Januar 2009 14,6 Prozent betragen. Der ermäßigte Beitragssatz für Versicherte ohne Krankengeldanspruch beträgt 14,0 Prozent. Hinzu kommt, wie bisher, der so genannte zusätzliche Beitragssatz von 0,9 Prozent, den die Mitglieder zahlen. Für Mitglieder der gesetzl. Krankenversicherung heisst das ab 2009 einen Beitragssatz von 15,5%
Die Krankenkassen bestimmen von diesem Zeitpunkt an nicht mehr selbst über die Höhe der Beitragssätze. Diese legt fortan die Bundesregierung fest. Somit gibt es in Zukunft nur noch einen allgemeinen Beitragssatz, der für alle Krankenkassen mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Krankenkassen gleich ist. Diese Maßnahme soll nun zur Beitragssatzstabilität beitragen.
Einheitlicher Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung
Der einheitliche allgemeine Beitragssatz ist notwendige Voraussetzung, so die Bundesregierung, für den am 1. Januar 2009 startenden, aber weiterhin umstrittenden Gesundheitsfonds. Wie in der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gilt dann auch in der Krankenversicherung der Grundsatz: "Gleiche Leistung für gleiches Geld."
Für gleiche Leistungen der Krankenversicherung muss künftig überall auch der gleiche Beitragssatz bezahlt werden. Das soll zu mehr Beitragsgerechtigkeit und mehr Transparenz für die Versicherten führen. Für die Krankenkassen werden dadurch gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen.
Gesundheitsfonds, einheitlicher Beitragssatz und neuer Risikostrukturausgleich sollen dafür sorgen, dass die Beiträge der Mitglieder zusammen mit dem Steuerzuschuss gerechter und zielgenauer als bisher an die Kassen verteilt werden. Spitzenmedizin bleibt so auch weiterhin für alle bezahlbar. Eine Verringerung der Krankenkassen ist vorerst nicht vorgesehen.
Bestimmt wurde der allgemeine Beitragssatz aufgrund von Prognosen für die Ausgaben in den Jahren 2008 und 2009. Dem zuständigen Schätzerkreis gehörten Fachleute des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesversicherungsamtes sowie des Spitzenverbandes der Krankenkassen an.
Der Beitragssatz ist so bemessen, dass er mit dem Steuerzuschuss die zu erwartenden Ausgaben im kommenden Jahr in vollem Umfang deckt. Darüber hinaus ermöglicht er den Aufbau einer Reserve. Jede Bürgerin und jeder Bürger erhält damit unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand weiterhin die medizinisch notwendige Versorgung auf hohem Niveau. Und das zu bezahlbaren Preisen.
Die paritätisch zu finanzierenden Lohnzusatzkosten wichtig für Arbeitsplätze in Deutschland bleiben dennoch deutlich unter 40 Prozent. Das entspricht der Vereinbarung im Koalitionsvertrag.
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung