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Start des Finanzmarktstabilisierungsgesetz im August 2009
Geschrieben von Redaktion
Dienstag, 4. August 2009
"Bad Banks": ein faires Konzept zur Bankenrettung
Die Bundesregierung hat mit dem Finanzmarktstabilisierungsfortentwicklungsgesetz für angeschlagene Kreditinstitute die Möglichkeit geschaffen, Abwicklungsbanken - sogenannte Bad Banks - einzurichten. Damit können Banken ihre Bilanzen von faulen Wertpapieren bereinigen und endlich wieder mehr Kredite an die Unternehmen vergeben.
Grund dafür, dass die Kreditvergabe weiter schleppend verläuft, sind die "toxischen Wertpapiere", die einzelne Kreditinstitute, Banken und Finanzholdinggesellschaften halten. Diese Papiere haben keine Preisbindung. Das bedeutet, dass sie nur sehr schwer bewertet und kaum veräußert werden können.
Daher müssen sie von den Banken abgeschrieben werden. Dafür müssen die Institute Geld bereit halten. Das führt zu Eigenkapitalverzehr Geld, das dann für Kreditgeschäfte nicht mehr zur Verfügung steht. Schlimmstenfalls führt das zur Insolvenz.
Die Bundesregierung ergänzt daher die bisherigen Maßnahmen, um den Finanzmarkt weiter zu stabilisieren um zwei Bad Bank-Modelle für private Banken und Landesbanken. Damit sollen sich die Möglichkeiten der Banken zur Kreditvergabe verbessern.
Das Gesetz ist bereits am 23. Juli 2009 in Kraft getreten.
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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