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Überwachungsauftrag von Bürgern für Strafanzeigen bei der Polizei?

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Geschrieben von Redaktion   
Montag, 30. März 2009

Kann Jeder Jeden per Internet in Deutschland denunzieren?

Mit Einführung der Online-Internetwache kann in den meisten Bundesländern nun, wie zu besten Gestapozeiten, Jeder Jeden bei der Polizei anschwärzen. Jeder Diktator und die ehem. Stasi hätten ihre Freude ob der merkwürdigen Freiheiten in Deutschland gehabt.

In den dunklen Zeiten deutscher Geschichte wären durch die Online-Internetwachen Juden einfach und schnell bei der nächsten Internetwache gemeldet worden. Gewerkschafter, Sozialisten und Andersdenke, die nach damaliger Sichtweise kein "guter Deutscher" gewesen sind, wären noch schneller erfasst worden und hätten eine entsprechende Behandlung der Nazischergen über sich ergehen lassen dürfen.

Die Orwellsche Vision hat sich bekanntlich als Realität selber überholt und so wird neben der kompletten Überwachung per Videokamera, staatlichen Trojanern im Internet und Abhöraktionen der Wohnung nun auch noch die Möglichkeit der anonymen Strafanzeige gegenüber Jedermann vereinfacht.

In elf Bundesländern können Bürger per Internet Straftaten wie Diebstahl, Betrug oder einfach Alles anzeigen. Nur Bayern, Bremen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Thüringen bieten diesen Web-Service noch nicht an. Zuletzt hat Sachsen eine zusätzliche Internetwache eingerichtet. Sie ist seit Januar dieses Jahres online. Das hat eine Erhebung des Hightech-Verbands BITKOM ergeben.

Problem: Mit Erstattung einer Anzeige kann auch die Meldung einer "vermuteteten Straftat" anonym bzw. mit falschen Absenderangaben erfolgen und so selbst Feindschaften unter Nachbarn polizeiliche Ermittlungen auslösen. Denn die Angabe der Daten des Strafanzeigenstellers erfolgt derzeit ohne Gegenprüfung (z.B. Ausweis, Führerschein o.ä.), so dass Angaben zur Person auch bewusst falsch eingegeben werden können. Wer aus Internetcafes seinen Nachbarn, Arbeitskollegen oder  Vorgesetzten bei der Polizei also "hinhängen" möchte, kann das jederzeit tun, ohne damit rechnen zu müssen, dass er für die Meldung seine Personalien korrekt angeben muss.

Die einzige Kontrolle dürfte die IP-Adresse des Senderstandortes sein, doch wer jemanden Schaden und Ärger zufügen will oder einfach nur die Polizei in ihrer Arbeit behindern möchte, sprich die Polizei gewaltig auslasten will, wird das nicht vom heimischen PC aus starten, sondern eben von Public-Hotspots die es mittlerweile an jeder Ecke gibt.

Politiker die sich für das offene System der Strafanzeige per Internet einsetzten, werden nun wohl selber damit rechnen müssen, dass Bürger die Polizei mit Strafanzeigen füttern um deren Karriere zu schaden. Und so dürfen sich diese Befürworter eines offenen Systems nicht wundern, wenn Geschädigte ihren Finanzberater nun bei der Polizei mit mehr oder weniger wahrheitsgemäßen Vermutungen bei der Polizei meldet.

Eingehende Nachrichten werden nämlich automatisch an die zuständigen Dienststellen weitergeleitet. Die Absender erhalten eine Bestätigung über den Empfang, sofern eine "echte" Emailadresse angegeben wurde, was aber bei Spaßanzeigen, Denunziationen und Racheakten wohl unterbleiben wird. Eine Rechtsbelehrung weist zwar auf Pflichten und Folgen hin, hindert aber Niemanden, es trotzdem zu Auswüchsen kommen zu lassen.

Einer der Vorreiter ist Nordrhein-Westfalen. Seit 2004 wurden dort mehr als 130.000 Online-Strafanzeigen gestellt, allein 2008 rund 35.000. Nach dem Amoklauf von Emsdetten hat die NRW-Polizei ihr Internetangebot um eine Seite ergänzt, auf der Ankündigungen von Gewalttaten im Internet gemeldet werden können. Bislang gingen auf diese Weise rund 4.400 Hinweise aus der Bevölkerung ein. Solche Mitteilungen können auch bei den meisten anderen Internetwachen hinterlassen werden. Einen Notruf über die Rufnummer 110 ersetzen die Online-Anzeigen aber nicht.

Ohne eine Gegenkontrolle der Absenderdaten bleibt die Internetstrafmeldung deshalb dubios und öffnet Tür und Tor, um unliebsamen Gegnern Ärger zu bereiten und den Polizeimitarbeitern noch mehr Arbeit aufzubürden.



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