Ministerium rudert zurück und gibt Wahl-O-Mat in Bayern auf!
Die bayerische ödp hat beim Verwaltungsgericht München eine einstweilige Anordnung gegen das Kultusministerium eingereicht. Die Partei will beim Wahl-O-Mat berücksichtigt werden, den die Landeszentrale für politische Bildung herausgibt und über den Bayerischen Jugendring verbreitet.
Das Kultusministerium hat inzwischen auf den ödp-Antrag reagiert und eine Pressekonferenz zum Start des Wahl-O-Mat abgesagt. Gegenüber dem Verwaltungsgericht erklärte das Ministerium am 28.8.08, es habe „das Vorhaben den Wahl-O-Mat zur Landtagswahl 2008 zu betreiben, aufgegeben“.
Die ödp hatte dem Kultusministerium zuvor ihre Zusammenarbeit angeboten, um ihre Berücksichtigung im Wahl-O-Mat noch rechtzeitig zu schaffen. „Wir haben nicht gegen den Wahl-O-Mat eine einstweilige Verfügung beantragt, wie das Ministerium jetzt behauptet. Im Gegenteil: Wir wollen auf keinen Fall den Wahl-O-Mat verhindern. Wir finden ihn sehr gut, um junge Menschen für Politik zu interessieren. Aber wir können es nicht akzeptieren, dass die ödp dabei ausgegrenzt wird“, erklärte ödp-Landesgeschäftsführer Urban Mangold.
Unfairneß bei Wahl-O-Mat beendet
„Eine Partei, die weitgehend kommunalpolitisch verankert ist und an deren kontinuierlicher Arbeit niemand zweifeln kann, darf nicht durch willkürliche Entscheidungen der Behörden ausgegrenzt werden. Wir wollen dieselben Möglichkeiten wie unsere politischen Konkurrenten“, fordert Mangold.
Beim Wahl-O-Mat handelt es sich um eine elektronische Befragung zu tagespolitischen Thesen. Am Ende wird dem Nutzer mitgeteilt, mit welcher Partei er am ehesten übereinstimmt. Die Landeszentrale hatte dabei nur die Landtagsparteien sowie FDP, Freie Wähler und Linke berücksichtigt, die ödp und andere Parteien jedoch außen vor gelassen.
Die Wahlrechtsgleichheit verlangt, dass die öffentliche Hand jeder Partei generell die gleichen Möglichkeiten im Wahlkampf und im Wahlverfahren und damit die gleichen Chancen im Wettbewerb um die Wählerstimmen einräumt, argumentiert die ödp in ihrem Antrag.
Mangold: „Wenn es bei der Landeszentrale für politische Bildung überhaupt Ausschlusskriterien geben soll, dann kann es dabei nach unserer Ansicht allenfalls um die Frage gehen, ob eine Partei wie zum Beispiel vom Verfassungsschutz beobachtet wird (wie z.B. die NPD) und ob sie kontinuierlich politisch tätig ist “
1. Wahl O Mat Geschrieben von: Sebastian Hamberger, am 17-09-2008 17:50 Sehr geehrte Frau oder Herr Ich, es wundert mich sehr, wieso sie diesen bösartigen Brief anonym schreiben. Anscheinend gehört diese oder dieser Ich zu den Initiatoren des Wahl O Mat. Allerdings müsste ihr oder ihm auch bekannt sein, dass der Jugendring seit Juni 2007 vielfach von ÖDP Seite wegen dem Wahl O Mat angeschrieben wurde, aber der Jugendring nie antwortete. Die Sache mit dem Wahl O Mat wurde vom Jugendring verbockt und nicht von der ÖDP, die sich zu recht gegen die Ausgrenzung wehrte.
2. Leider nur eine ÖDP-Pressemitteilung Geschrieben von:
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, am 30-08-2008 13:55 Hier handelt es sich nicht um einen recherchierten Beitrag, sondern nur um den Abdruck einer ÖDP-Pressemitteilung. Mehr zum Thema in der Augsburger Allgemeinen
3. Geschrieben von: ich, am 30-08-2008 09:15 Hiermit wünsche ich der ÖDP das schlechteste Ergebnis aller Zeiten. Mit solchen Aktionen wird sie keine Wähler dazugewinnen. Ich werde sie niemals wählen und fordere alle, die den Wahl-O-Mat gerne genutzt hätten, auf, ebenso zu handeln. Die Argumentation im Übrigen ist schlicht und einfach lächerlich - man kann nicht für etwas sein und gleichzeitig dagegen kämpfen. Danke ÖDP!