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Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Januar 2008 in Deutschland
Geschrieben von Redaktion
Montag, 24. Dezember 2007
Neuregelungen zum 1. Januar 2008 in Deutschland
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt von 4,2 auf 3,3 Prozent. Die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge kommt Arbeitnehmern und Arbeitgebern zugute. Durch Senkung der Unternehmenssteuern verbessern sich die Standortbedingungen für Unternehmen in Deutschland. Konzerne sollen ihre hier erarbeiteten Gewinne auch in Deutschland versteuern.
Stromkonzerne sind ab 1. Januar 2008 verpflichtet, dem Kartellamt nachzuweisen, dass ihre Strom- und Gaspreise gerechtfertigt sind.
Anfang 2008 können Länder und Kommunen mit Unterstützung des Bundes den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen beginnen.
Änderungen im Versicherungsvertragsgesetz erhöhen den Verbraucherschutz und die Transparenz beim Abschluss von Versicherungsverträgen. In Zukunft sind Versicherer zu einer umfassenden Beratung verpflichtet.
Das Wohl des Kindes steht künftig nach einer Trennung der Eltern im Vordergrund. Unterhaltsansprüche aller Kinder bekommen durch die Reform des Unterhaltrechts Vorrang gegenüber den Ansprüchen aktueller oder früherer Partner.
Rückwirkend für das Jahr 2007 können ehrenamtlich Tätige eine Vergütung von jährlich insgesamt 500 Euro im Jahr steuerfrei erhalten.
Im nächsten Jahr steigen die Bafög-Sätze um 10 Prozent von 481 auf 521 Euro.
Die wichtigsten gesetzlichen Neuregelungen finden Sie in der folgenden Übersicht.
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